TK-Reglement

1. Zusammensetzung

Die TK setzt sich zusammen aus: TK - Leiterln und mindestens 1 weiteren TK - Mitglied. Jedes TK - Mitglied muss ein Tauchbrevet besitzen. Bei Austritt eines Mitgliedes der TK während eines laufenden Jahres kann die TK ein neues TK - Mitglied einsetzen.

2. Beschlussfähigkeit

Die TK ist bei Anwesenheit von mindestens 2 TK - Mitgliedern beschlussfähig. Die Beschlüsse werden allen TK - Mitgliedern und dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.

3. Aufgaben

3.1 Obligatorische Aufgaben

  • Durchführung von Clubtauchgängen gemäss den Statuten der TG Calypso, im In- und Ausland unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes (z.B. Tauchflaggen). 
  • Organisation geführter Trainingsanlässe im Hallenbad und See.
  • Redaktion wichtiger Mitteilungen.

3.2 Fakultative Aufgaben

  • Organisation von nicht kursbedingten Theorie - Abenden.

  • Organisation von Film- und Diavorträgen.

4. Allgemeines

  • Jährlich sind mindestens 2 TK - Sitzungen durchzuführen. Es können Anträge z .Hd. des Vorstandes formuliert werden.

  • Jährlich ist jedem Mitglied der TG Calypso ein Tätigkeitsprogramm für das entsprechende Jahr zuzustellen.

  • Für jeden Clubanlass ist jedem Clubmitglied, in der Regel 2 Wochen vorher, eine Einladung zukommen zu lassen.

  • Die Leitung von Clubausflügen, kann in Absprache mit der technischen Kommission, auch durch Clubmitglieder übernommen werden, die nicht der TK angehören.

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